Leistungen

Arbeitsschutz ist Unternehmerpflicht

Ein Unternehmen zu führen heißt Verantwortung für Betrieb und Mitarbeiter zu tragen. Nur mit zukunftsweisenden, wirtschaftlichen Entscheidungen lässt sich der Fortbestand eines Unternehmens langfristig sichern. Deswegen konzentrieren sich heute viele Unternehmen auf ihre Kernkompetenzen und beauftragen Dienstleister, z. B. für Lohnbuchhaltung, Datenverarbeitung, Entwicklungs- oder  Konstruktionsarbeiten. Auch in Fragen der Arbeitssicherheit gewinnt die Beratung durch unabhängige Experten immer mehr an Bedeutung.
Eines der wichtigsten Ziele moderner Unternehmensführung ist die langfristige Beschäftigung von gut ausgebildetem, engagiertem Personal. Das erreicht man mit einem Betriebsklima, welches von gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist. Dazu gehört es auch, für die Sicherheit der Beschäftigten zu sorgen und die Bedürfnisse von Mitarbeitern bei der Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen

Was wird gefordert?

Europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die Verantwortung, lässt ihm aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Arbeits-schutzmaßnahmen bei speziellen betrieblichen Situationen.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, in der heute gültigen Fassung, hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeits-schutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen. Damit soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewandt werden und die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

hgd – Mit Sicherheit – der richtige Partner

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