Kursnummer: hgd-kurs-08
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Nach §22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) werden Unternehmer zur
Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn im Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Was das genau bedeutet, ist in der DGUV Vorschrift 1 im § 20 nachzulesen. Wichtig hierbei ist insbesondere die räumliche und fachliche Nähe. Der Sicherheitsbeauftragte soll zum einen die Kollegen zu sicherheitsgerechtem Verhalten animieren und motivieren, zum anderen Probleme die an der Basis entstehen an die Führungskräfte weitergeben um Verbesserungen zu erzielen. Der Sicherheitsbeauftragte trägt keine Verantwortung.
Kursinhalt:
• Organisation des Arbeitsschutzes
• Rolle und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
• Stellung des SiBe in der betrieblichen Organisation
• Grundl. der Unterweisung, Unfalluntersuchungen
• Betriebsanweisungen, Persönliche Schutzausrüstung
• Grundl. des Umgangs mit Gefahrstoffen
• Grundl. des Brandschutzes,
• Grundl. der Ergonomie
• Gefährdungen durch Lärm, Innerbetriebliche Verkehrswege
• Allgemeine Verkehrssicherheit, Transport und Logistik
• Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Leitern, die Tritte und Gerüste
• Unfälle und Erste Hilfe,Suchterkrankungen, psych. Belastungen
• Soft Skills und Kommunikation
Termine:
- Mittwoch 06.03.2024 | 08:30 – 16:30 Uhr
- Mittwoch 02.10.2024 | 08:30 – 16:30 Uhr
- auf Anfrage auch Inhouse in Ihrem Unternehmen, bei Fachverbänden, Kreishandwerkerschaft und Innungen
Zielgruppe:
Unternehmer, Meister, Mitarbeiter
Kosten: Gebühr 299,00 € zzgl. MwSt. p.P. inkl. Verpflegung Für Kunden mit aktuellem Betreuungsvertrag: Gebühr 259,00 € zzgl. MwSt. p.P. inkl. Verpflegung
Veranstaltungsort:
h|g|d Kompetenzzentrum für Arbeitssicherheit in Bayern
Gewerbepark Markfeld 1a, 83043 Bad Aibling
Anmeldungen unter:
h|g|d Kompetenzzentrum für Arbeitssicherheit in Bayern
Gewerbepark Markfeld 1a, 83043 Bad Aibling,
Tel. +49 8061 9390130 Fax +49 8061 9390135
Mail: info@hgd-sicherheit.de
Ansprechpartner: Frau Greuer
oder direkt hier