Motivationsmaßnahmen nach DGUV Vorschrift 2
Investition in den Arbeitsschutz lohnt sich!
Auch kleine und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes erfüllen. Wie steht es bei Ihnen? Haben Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und aktualisieren Sie diese regelmäßig? Werden ihre Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen? Wissen ihre Mitarbeiter wie sie sich im Brandfall verhalten sollen? Haben Sie eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt bestellt?
h|g|d und die BGW wissen, das es für kleine Betriebe häufig schwierig ist, all diesen Anforderungen gerecht zu werden und die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Um sie dabei noch besser zu unterstützen, kooperieren h|g|d und die BGW in Sachen Arbeitsschutz und haben ein maßgeschneidertes und praxisnahes Angebot entwickelt. Sie als Unternehmer nehmen an einer eintägigen Schulung Teil und erfahren alles Wissenswerte zum Arbeitsschutz in einem kleinen Betrieb ihrer Branche. Nach dieser Schulung wissen Sie, welche Anforderungen in ihren Betrieb noch nicht erfüllt sind und welche Maßnahmen sie ergreifen und umsetzen sollten. Arbeitsschutz ist bei ihnen Chefsache und Sie entscheiden, welche Themen wann und wie und durch wen bearbeitet werden. Wenn sie einmal nicht mehr weiter wissen, dann können Sie sich kompetenten Rat bei Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften holen. h|g|d hat mit Betriebsärzten einen Rahmenvertrag geschlossen. Zu klaren Konditionen können Sie dort jederzeit anrufen und sich beraten lassen. Wenn Sie es wünschen, kommen die Experten auch in ihren Betrieb und Sie können die Fragen vor Ort klären. Erst nach fünf Jahren müssen Sie zu einer Auffrischungsschulung. Dort erfahren Sie alle wichtigen Neuerungen im Arbeitsschutz und bekommen Impulse, um den Arbeitsschutz in ihren Betrieb weiter zu gestalten. Was sind die Vorteile? Arbeits und Gesundheitsschutz werden einfacher. Sie als Unternehmer können endlich ihre Verantwortung wahrnehmen, weil sie wissen, was zu tun ist. Die Schwerpunkte in Sachen Arbeitsschutz können von Ihnen gesetzt werden. Somit können Sie die zur Verfügung stehenden Mittel gezielter einsetzen. Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmer, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt wird optimiert – Leistungen können nach Bedarf eingekauft werden.
Es wird keine feste Stundenanzahl für die Betreuung durch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte vorgegeben. Routinebesuche durch die BGW entfallen. Außerdem müssen Sie sich nicht um die Meldung ihres Betriebsarztes und ihrer Sicherheitsfachkraft an die BGW kümmern. Das erledigen wir für Sie.
Termine 20204
Montag 27.01.2025 Bad Aibling Plätze frei
Samstag 15.03.2025 Bad Aibling Plätze frei
Montag 05.05.2025 Bad Aibling Plätze frei
Samstag 28.06.2025 Bad Aibling Plätze frei
Kosten
für Mitgliedsbetriebe der BGW
- Schulungsteilnahme
- 5 Jahre kostenloser Telefonsupport
- Tagungsgetränke, Mittagessen und Kaffee
Bitte beachten Sie unser AGB für Seminare, Lehrgänge und Unterweisungen. AGB hgd Schulungen
Die Schulungen für die Unternehmer werden durch die BGW bezuschusst. Die BGW hat die Konzepte und Unterlagen entwickelt und sorgt dafür, dass nur besonders qualifizierte Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte die Schulungen durchführen.
Benötigen Sie weitere Informationen?
Die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Vorschrift 2 sind wichtige Vorschriften, in denen sie sich einen guten Überblick über die gesetzlichen Anforderungen verschaffen können. Beide Vorschriften können als Broschüre unter bgw-online.de heruntergeladen werden.