

Nach §22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn im Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Was das genau bedeutet ist in der DGUV Vorschrift 1 im § 20 nachzulesen. Wichtig hierbei ist insbesondere der räumliche und fachliche Nähe. Der Sicherheitsbeauftragte soll zum einen die Kollegen zu sicherheitsgerechtem Verhalten animieren und motivieren, zum anderen Probleme die an der Basis entstehen an die Führungskräfte weitergeben um Verbesserungen zu erzielen. Der Sicherheitsbeauftragte trägt keine Verantwortung.
Kursinhalt:
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Rolle und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- Stellung des SiBe in der betrieblichen Organisation
- Grundlagen der Unterweisung
- Unfalluntersuchungen
- Betriebsanweisungen,
- Persönliche Schutzausrüstung
- Grundlagen des Umgangs mit Gefahrstoffen
- Grundlagen des Brandschutzes,
- Grundlagen der Ergonomie
- Gefährdungen durch Lärm,
- Innerbetriebliche Verkehrswege
- Allgemeine Verkehrssicherheit, Transport und Logistik Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Leitern Tritte und Gerüste
- Unfälle und Erste Hilfe,
- Suchterkrankungen, psychische Belastungen
- Soft Skills und Kommunikation
Termine:
Donnerstag/ Freitag 03./ 04.05.2018 Donnerstag/ Freitag 12./ 13.07.2018
Beginn
jeweils um 08:00 Uhr
Dauer: 16 Unterrichtseinheiten
Zielgruppe:
Meister, Mitarbeiter
Kosten: Gebühr 289,00 € zzgl. MwSt. inkl. Verpflegung + Getränke Für Kunden mit aktuellem Betreuungsvertrag: Gebühr 249,00 € zzgl. MwSt. inkl. Verpflegung + Getränke
Veranstaltungsort:
h|g|d Kompetenzzentrum für Arbeitssicherheit in Bayern
Gewerbepark Markfeld 1, 83043 Bad Aibling
Anmeldungen unter:
h|g|d Kompetenzzentrum für Arbeitssicherheit in Bayern
Gewerbepark Markfeld 1, 83043 Bad Aibling,
Tel. +49 8061 9390130 Fax +49 8061 9390135
Mail: info@hgd-sicherheit.de
Ansprechpartner: Frau Greuer
oder direkt hier