Wir haben die ergänzenden Gefährdungsbeurteilungen für Bodenleger, Dachdecker/Zimmer, Maler und SHK-Betriebe überarbeitet und angepasst.
Im Abschnitt Gefährdungsbeurteilung haben Arbeitsverantwortlichen auf der Baustelle der Betriebe nun die Möglichkeit gleich geeignete Maßnahmen durch einfaches Ankreuzen festzulegen. – Weiter wurde in dieser Gefährdungsbeurteilung basierend auf der GDA Richtlinie Staubminderung die Gefährdung durch Staub explizit aufgenommen.
Zu finden sind die überarbeiteten Versionen im Bereich „Downloads“