Die Übergangsfrist für den Allgemeinen Staubgrenzwert A-Staub von 1,25 mg/m3 hat am 31.12.2018 geendet. Seit 1.1.2019 ist dieser Wert rechtlich verbindlich und einzuhalten – eine Herausforderung für alle am Bau beteiligten Firmen. Allein das Reinigen mit Besen verursacht eine Staubkonzentration von ca 8,4 mg/m3. – Schleifen im Trockenbau liegt bei ca 29,8 mg/m3. Zeit zu handeln. Wir haben im Download-Bereich umfangreiche Unterlagen zu diesem Thema vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), des Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zusammengestellt.
Für Fragen Zum Thema steht Euch das Kompetenzzentrum gerne zur Verfügung.
Wir haben die ergänzenden Gefährdungsbeurteilungen für Bodenleger, Dachdecker/Zimmer, Maler und SHK-Betriebe überarbeitet und angepasst.
Im Abschnitt Gefährdungsbeurteilung haben Arbeitsverantwortlichen auf der Baustelle der Betriebe nun die Möglichkeit gleich geeignete Maßnahmen durch einfaches Ankreuzen festzulegen. – Weiter wurde in dieser Gefährdungsbeurteilung basierend auf der GDA Richtlinie Staubminderung die Gefährdung durch Staub explizit aufgenommen.
Zu finden sind die überarbeiteten Versionen im Bereich „Downloads“
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